Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder eine Rechtsverletzung zu korrigieren. Sie tritt in verschiedenen Rechtsgebieten auf, insbesondere bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, das Marken- und Kennzeichenrecht, das Gebrauchsmuster- und Patentrecht sowie das Urheberrecht und Designrecht. Auch Persönlichkeitsrechtsverletzungen können Anlass für eine Abmahnung sein.
Im Wettbewerbsrecht werden Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden eingesetzt, um unlautere Geschäftspraktiken zu unterbinden. Im Urheberrecht und bei Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten (Marken, Designs, Patente, etc.) ist eine Abmahnung oft mit Forderungen nach Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz verbunden.
Und was soll damit erreicht werden?
Grundsätzlich dient eine Abmahnung dazu, eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine bestimmte Handlung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der festgestellte Rechtsverstoß begründet eine Wiederholungsgefahr, die nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. Dadurch können langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden werden. Falls eine Abmahnung unterbleibt und stattdessen sofort durch eine Klage oder einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, dann riskiert der Abmahnende, dass er trotz eines erfolgreichen gerichtlichen Verfahrens die Verfahrenskosten selbst tragen muss, falls der Gegner die Ansprüche sofort anerkennt.
Mit der Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung wird das Unterlassungsversprechen abgesichert, denn nach einem Rechtsverstoß geht die Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass der Verletzer die Verletzung nochmals wiederholt. Die Vertragsstrafe wird nur dann zur Zahlung fällig, wenn das zu unterlassende Verhalten nach Abgabe der Unterlassungserklärung nochmals schuldhaft wiederholt oder fortgesetzt wird.
Wie sollten Sie mit einer Abmahnung umgehen?
Gewöhnlich beträgt die in einer Abmahnung gesetzte Frist eine Woche. In Fällen besonderer Dringlichkeit oder bei Gefahr im Verzug kann die angemessene Frist auch schon mal nur wenige Tage betragen. Ist die gesetzte Frist angemessen, sollte diese eingehalten werden, ansonsten muss der Abgemahnte mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Beabsichtigt der Abmahnende die Durchsetzung seiner Unterlassungsansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren, muss es darauf achten, dass er durch sein eigenes Verhalten nicht die erforderliche Dringlichkeit widerlegt. Einer Fristverlängerung der Antwortfrist auf die Abmahnung wird er daher meist nur in beschränkten Umfang zustimmen (können).
Ist eine Abmahnung teuer?
Sofern die Abmahnung gerechtfertigt ist, trägt der Abgemahnte in der Regel die außergerichtlichen Kosten der Rechtsanwaltskanzlei, die der Abmahnende mandatiert hat. Diese berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und beinhalten üblicherweise eine 1,3 bzw. eine 1,5-Geschäftsgebühr und eine Auslagenpauschale von 20 Euro. Falls der Abmahnende nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, fällt auch die gesetzliche Mehrwertsteuer an. Falls keine Unterlassungserklärung abgegeben wird oder der Abgemahnte sich direkt gerichtlich zur Wehr setzt, entstehen noch weitere Kosten.
Der Streitwert, auf dem die Gebühren basieren, variiert je nach Sachverhalt erheblich. Besonders im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes bewegen sich diese Werte jedoch meistens mindestens im fünfstelligen Bereich.
Im Urheberrecht ist der Streitwert für Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen auf 1.000 Euro begrenzt.
Bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht wegen Verstößen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien sind Abmahnkosten nicht zu erstatten.
Auch bei Verstößen gegen die DSGVO oder das BDSG durch Klein- und Kleinstunternehmen sind keine Abmahnkosten zu erstatten.
AVANTCORE unterstützt Sie bei Abmahnungen
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, bei Urheberrechtsverletzungen oder bei Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten stehen Ihnen die Anwälte und Fachanwälte von AVANTCORE sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Seite – in Stuttgart, in ganz Deutschland und bei Bedarf natürlich auch in Angelegenheiten mit Bezug zum Ausland. Wir vertreten Sie, wenn Sie eine Verletzung Ihrer Rechte abmahnen lassen möchten oder wenn Sie sich wehren möchten, falls Sie abgemahnt wurden. Falls notwendig vertreten wir Sie auch vor Gericht – sei es im Rahmen einer einstweiligen Verfügung oder in einem regulären Klageverfahren in der Hauptsache. Durch unsere langjährige Erfahrung in komplexen Rechtsstreitigkeiten bietet Ihnen AVANTCORE eine fundierte und effektive Vertretung.